ANZEIGEVermögen intelligent weitergeben–Freibeträge richtig nutzenEin Ratgeber von Wiese BestattungenOb Haus, Wohnung oder Sparguthaben:Viele Menschen möchten ihr Vermögenmöglichst steuerfrei an die nächsteGeneration weitergeben. Mit etwasPlanung und Weitsicht lässt sich diesesZiel oft erreichen. Der Staat gewährtgroßzügige Freibeträge – sie müssennur klug genutzt werden. Die Höheder Freibeträge hängt vom Verwandtschaftsgradab. Die wichtigsten imÜberblick:• Ehepartner können bis zu500.000 Euro steuerfrei erhalten• Kinder haben pro Elternteil einenFreibetrag von 400.000 Euro• Enkel können von jedemGroßelternteil 200.000 Eurosteuerfrei erben• Bei Geschwistern beträgtder Freibetrag 20.000 EuroDie Freibeträge können übrigens nichtnur beim Erben, sondern auch beiSchenkungen genutzt werden. DasBesondere daran: Nach zehn Jahrenerneuern sich die Freibeträge. Wer alsofrühzeitig plant, kann mehrfach vonden steuerfreien Beträgen profitieren.Ein Beispiel aus der Praxis: Besitzen Elterneine Immobilie im Wert von einerMillion Euro, würden beim Erben Steuernanfallen. Übertragen sie jedoch zuLebzeiten jeweils die Hälfte an ihr Kind,kann jeder Elternteil seinen Freibetragvon 400.000 Euro nutzen. Die Schenkungbleibt damit steuerfrei.Für selbstgenutzte Wohnimmobiliengelten spezielle Regeln. Erben Ehepartneroder Kinder das Familieneigenheimund nutzen es selbst weiter, genießensie unter bestimmten Voraussetzungenbesondere Steuervorteile.Gerade bei größeren Vermögenempfiehlt sich eine rechtzeitige Planungder Übertragung.Gerade kinderlose Menschen unterschätzenoft die Möglichkeiten derSteuerersparnis. Statt Geschwister zubedenken, für die nur geringe Freibeträgegelten, könnte es sinnvoll sein, auchderen Kinder – also die eigenen Nichtenund Neffen – zu berücksichtigen.Stefan Burmeister-Wiese, der Autor dieses Beitrags,ist Geschäftsführer des hannoverschen BestattungsunternehmensWiese. Zu den insgesamtsechs Standorten des ältesten familiengeführtenBestattungsunternehmens in Hannover gehört auchdie Wiese-Filiale in der Garkenburgstraße 38 inHannover-Döhren.Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinenInformation. Eine Rechtsberatung könnenund dürfen wir nicht durchführen.24 KLEEBLATT
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